Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die europäische Accessibility-Richtlinie in deutsches Recht um. Es verlangt von bestimmten Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie auch mit Sehbehinderung, motorischen Einschränkungen oder per Screenreader nutzbar sind. Grundlage ist der internationale Standard WCAG 2.1 auf Stufe AA sowie die europäische Norm EN 301 549. Bei anhaltenden Verstößen können Marktüberwachungsbehörden Bußgelder bis zu 100.000 € verhängen, in der Praxis geht es zunächst um eine Aufforderung zur Nachbesserung, nicht um eine automatische Strafe.