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Barrierefreiheit

BFSG seit Juni 2025: Muss Ihre Website barrierefrei sein? Der ehrliche Check

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland. Seitdem kursieren viele halbwahre Behauptungen: „Jede Website braucht jetzt ein Zertifikat“, „Kleine Shops sind sowieso ausgenommen“, „Ohne Barrierefreiheit droht sofort eine Abmahnung“. Keine dieser Aussagen stimmt in dieser Form. Hier ist die ehrliche Version: wer betroffen ist, was am häufigsten fehlt, und wie Sie in fünf Minuten selbst einen ersten Eindruck bekommen.

Wer ist überhaupt betroffen?

Das BFSG gilt nicht für jede Website automatisch. Entscheidend sind zwei Fragen: Was bieten Sie an, und wie groß ist Ihr Unternehmen?

  • Sie verkaufen Produkte online (z. B. über Shopify, Etsy oder einen eigenen Shop): Sie fallen unter das Gesetz, unabhängig von Ihrer Unternehmensgröße.
  • Sie bieten bestimmte Dienstleistungen an (Banking, Reisen, Telekommunikation, E-Books und mehr): Sie fallen ebenfalls darunter, es sei denn, die Kleinstunternehmen-Ausnahme greift.
  • Sie sind ein Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte UND höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz) und bieten ausschließlich Dienstleistungen an, ohne eigenen Warenverkauf: Dann greift die Ausnahme nach § 3 Abs. 3 BFSG, und Sie sind in der Regel nicht verpflichtet.
  • Reines B2B ohne Verbraucherkontakt: meist ebenfalls nicht betroffen.

Der Punkt, der am häufigsten übersehen wird: Die Kleinstunternehmen-Ausnahme gilt nur für Dienstleister. Ein Ein-Personen-Shop, der Handgemachtes über Etsy verkauft, ist trotz winziger Größe grundsätzlich betroffen, weil er Produkte verkauft, keine Dienstleistung.

Die 5 häufigsten Verstöße, die wir sehen

Bei ersten Prüfungen tauchen fast immer dieselben fünf Probleme auf, unabhängig von Branche oder Plattform.

  1. Zu schwacher Kontrast: hellgraue Schrift auf weißem Grund, Buttons, die kaum vom Hintergrund abstechen. Sieht modern aus, ist für viele Nutzer schwer lesbar.
  2. Fehlende Alt-Texte: Produktbilder ohne Beschreibung. Ein Screenreader liest dann nur „Bild“ vor, der Nutzer weiß nicht, was zu sehen ist.
  3. Nicht per Tastatur bedienbar: Dropdown-Menüs oder Warenkorb-Icons, die nur auf Maus-Hover reagieren. Wer nicht mit der Maus navigiert, kommt gar nicht erst hinein.
  4. Formulare ohne echte Labels: ein Eingabefeld, dessen Beschriftung nur optisch danebensteht, aber technisch nicht verknüpft ist. Screenreader können das Feld dann nicht zuordnen.
  5. Videos ohne Untertitel: Erklärvideos oder Imagefilme ohne Untertitel oder Transkript, unzugänglich für gehörlose oder schwerhörige Besucher.

Keiner dieser Punkte ist exotisch. Die meisten entstehen nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil Standard-Themes und Baukästen sie einfach nicht von Haus aus richtig lösen.

Der 5-Minuten-Selbsttest

Sie müssen keinen Audit beauftragen, um einen ersten Eindruck zu bekommen. Diese fünf Schritte dauern zusammen keine fünf Minuten:

  1. Tab-Test: Klicken Sie irgendwo auf die Seite und drücken Sie nur die Tabulator-Taste. Sehen Sie, wo der Fokus gerade ist? Kommen Sie so durchs Menü, zu Buttons und ins Formular?
  2. Zoom-Test: Stellen Sie den Browser-Zoom auf 200 %. Bleibt der Text lesbar, oder überlappen sich Elemente?
  3. Alt-Text-Check: Rechtsklick auf ein Produktbild → „Untersuchen“. Steht im `alt`-Attribut eine echte Beschreibung, oder ist es leer?
  4. Formular-Test: Klicken Sie direkt auf eine Feldbeschriftung (z. B. „E-Mail“). Springt der Cursor automatisch ins zugehörige Feld?
  5. Überschriften-Check: Ergibt die Reihenfolge der Überschriften (H1, H2, H3 …) auf der Seite einen logischen Sinn, ohne Sprünge oder Lücken?
Der Selbsttest zeigt Ihnen die Oberfläche der Probleme. Ob Sie wirklich BFSG-konform sind, entscheidet sich in den Details, die man ohne Fachwissen leicht übersieht.

Wann reicht der Selbsttest, und wann braucht es einen Audit?

Der Selbsttest ist ein ehrlicher erster Schritt, kein Ersatz für eine echte Prüfung. Er zeigt offensichtliche Probleme, aber nicht, ob Ihre Formulare wirklich mit jedem Screenreader funktionieren oder ob versteckte Fehler in Ihrem Checkout stecken. Automatisierte Scan-Tools finden ebenfalls nur einen Teil der Barrieren, technische Dinge wie fehlende Alt-Texte oder Kontrastfehler, aber keine Bedienbarkeit oder Screenreader-Logik.

Ein professioneller Audit lohnt sich vor allem dann, wenn Sie eindeutig unter das BFSG fallen (Produktverkauf, größeres Unternehmen), wenn Ihr Selbsttest bereits mehrere der fünf häufigen Probleme zeigt, oder wenn Sie eine verbindliche, dokumentierte Grundlage brauchen, etwa für die Barrierefreiheitserklärung.

Wir bieten dafür einen kostenlosen Schnell-Check an: Sie schreiben uns Ihre Shop- oder Website-Adresse, und wir sagen ehrlich, ob und wie stark Sie betroffen sind, auch wenn die Antwort „eher nicht“ lautet. Auf Wunsch folgt ein detaillierter Audit nach WCAG 2.1 AA mit priorisiertem Bericht.

Häufige Fragen

Ist mein kleiner Etsy-Shop wirklich betroffen?

In der Regel ja. Die Kleinstunternehmen-Ausnahme gilt nur für reine Dienstleister, nicht für den Verkauf von Produkten. Wer Waren verkauft, fällt unabhängig von der Unternehmensgröße unter das BFSG.

Reicht ein kostenloses Online-Tool zur Prüfung?

Für eine erste Orientierung ja, für eine verlässliche Aussage nicht. Automatisierte Tools erkennen nur einen Teil der Barrieren; Tastaturbedienung und Screenreader-Logik brauchen eine manuelle Prüfung.

Was kostet ein professioneller BFSG-Audit?

Bei uns startet ein detaillierter Audit bei 490 € netto, abhängig vom Umfang Ihrer Seite. Der kostenlose Schnell-Check zeigt vorab, ob sich das für Sie überhaupt lohnt.

Ist dieser Beitrag eine Rechtsberatung?

Nein. Er beschreibt die Rechtslage vereinfacht und praxisnah. Für eine rechtsverbindliche Einschätzung Ihrer individuellen Pflichten wenden Sie sich an eine spezialisierte Kanzlei oder die Bundesfachstelle Barrierefreiheit.

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